Finanzgericht Düsseldorf, 2017-04-14, 4 K 2596/16 Erb

4 K 2596/16 ErbSteuergericht14.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2596/16 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-14

Aktenzeichen: 4 K 2596/16 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0414.4K2596.16ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 17. Dezember 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. August 2016 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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