Finanzgericht Düsseldorf, 2017-04-19, 4 K 2101/16 U

4 K 2101/16 USteuergericht19.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2101/16 U — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-19

Aktenzeichen: 4 K 2101/16 U

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0419.4K2101.16U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 dahin auszulegen, dass Wirbelsäulenfixationssysteme der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Unterposition 9021 90 90 einzureihen sind?

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