6 K 1221/15 K•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-05-08, 6 K 1221/15 K
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-05-08, 6 K 1221/15 K
6 K 1221/15 KSteuergericht08.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 1221/15 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-08
Aktenzeichen: 6 K 1221/15 K
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0508.6K1221.15K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung der Einspruchsentscheidung vom 24.03.2015 und des Körperschaftsteuerbescheides 2008 vom 26.03.2014 wird die Körperschaftsteuer 2008 auf 0 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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