2 K 899/15 H•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-05-10, 2 K 899/15 H
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-05-10, 2 K 899/15 H
2 K 899/15 HSteuergericht10.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 899/15 H — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-10
Aktenzeichen: 2 K 899/15 H
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0510.2K899.15H.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die sich aus dem Haftungsbescheid vom 19.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.03.2015 ergebenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis werden zwecks Beseitigung des vom Insolvenzverwalter erhobenen Widerspruchs zur Insolvenztabelle festgestellt.
Der Kläger trägt 5 %, der Beklagte 95 % der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten des Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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