Finanzgericht Düsseldorf, 2017-05-31, 2 K 489/16 E

2 K 489/16 ESteuergericht31.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 489/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-31

Aktenzeichen: 2 K 489/16 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0531.2K489.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 28.8.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.1.2016 wird dahingehend geändert, dass die Steuerermäßigung nach § 35b des Einkommensteuergesetzes in Höhe von insgesamt 4.616 € angesetzt wird.

Die darüber hinausgehende Klage wird abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer für 2011 wird dem Beklagten übertragen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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