Finanzgericht Düsseldorf, 2017-06-27, 6 K 896/17 K,G

6 K 896/17 K,GSteuergericht27.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 896/17 K,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-27

Aktenzeichen: 6 K 896/17 K,G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0627.6K896.17K.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Bescheid für 2007 über Körperschaftsteuer vom 2. Oktober 2013 und der Bescheid für 2007 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 21. Oktober 2013, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. März 2017, werden dahingehend geändert, dass keine außerbilanzielle Einkommenshinzurechnung i. H. v. 188.736,91 € vorgenommen wird.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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