4 K 3551/16 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-07-25, 4 K 3551/16 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-07-25, 4 K 3551/16 Z
4 K 3551/16 ZSteuergericht25.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3551/16 Z — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-25
Aktenzeichen: 4 K 3551/16 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0725.4K3551.16Z.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter des 4. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 11.12.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.11.2016 wird aufgehoben, soweit mehr als vier Dosen Kaviar zu 50 g beschlagnahmt worden sind. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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