14 K 3722/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2017-08-17, 14 K 3722/13 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2017-08-17, 14 K 3722/13 E
14 K 3722/13 ESteuergericht17.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 3722/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-17
Aktenzeichen: 14 K 3722/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2017:0817.14K3722.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
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Es wird festgestellt, dass bei dem Erwerb der Anteile an dem Investmentfonds „L.“ gezahlte Zwischengewinne i.H.v. 46.029.612 € im Jahr 2008 negative Einnahmen bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG sind.
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Vor einer das Klageverfahren abschließenden Entscheidung ist vorgreiflich ein gesondertes Feststellungsverfahren gemäß § 15b Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 2b Satz 1 EStG 2008 durchzuführen.
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Die Revision wird zugelassen.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
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