9 K 1625/17 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-01-11, 9 K 1625/17 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2018-01-11, 9 K 1625/17 AO
9 K 1625/17 AOSteuergericht11.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 1625/17 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-11
Aktenzeichen: 9 K 1625/17 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0111.9K1625.17AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 19.04.2017 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.06.2017 verpflichtet,
der Klägerin einen Teilbetrag des verbleibenden Rückforderungsbetrags bezüglich Kindergeld für Dezember 2011 bis Februar 2013 in Höhe von 8.246 € aus Billigkeitsgründen zu erlassen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 30 vom Hundert und die Beklagte zu 70 vom Hundert.
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