9 K 298/15 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-03-06, 9 K 298/15 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2018-03-06, 9 K 298/15 E
9 K 298/15 ESteuergericht06.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 298/15 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-06
Aktenzeichen: 9 K 298/15 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0306.9K298.15E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerfestsetzungen werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um ...Euro (2005), um …Euro (2006) und um … Euro (2007) gemindert und zugleich die Einkünfte aus Kapitalvermögen um … Euro (2005) und um … Euro (2006) erhöht werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuern wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 97 % und die Kläger zu 3 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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