14 K 2976/16 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-03-09, 14 K 2976/16 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2018-03-09, 14 K 2976/16 Kg
14 K 2976/16 KgSteuergericht09.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 2976/16 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-09
Aktenzeichen: 14 K 2976/16 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0309.14K2976.16KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Finanzgericht … als Einzelrichter des 14. Senats
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 23. August 2016 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. September 2016 wird die Beklagte verpflichtet, zugunsten der Klägerin Kindergeld für H ab August 2013 bis einschließlich September 2016 festzusetzen.
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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