Finanzgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 4 K 2101/16 U

4 K 2101/16 USteuergericht13.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2101/16 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-13

Aktenzeichen: 4 K 2101/16 U

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0613.4K2101.16U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai 2016 wird aufgehoben, soweit die Steuer damit höher als € festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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