4 K 2596/17 E,G,U•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 4 K 2596/17 E,G,U
Finanzgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 4 K 2596/17 E,G,U
4 K 2596/17 E,G,USteuergericht13.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2596/17 E,G,U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-13
Aktenzeichen: 4 K 2596/17 E,G,U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0613.4K2596.17E.G.U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich der Rechtsstreit hinsichtlich der Anfechtung der Gewerbesteuermessbetragsbescheide für die Jahre 2008 und 2009 erledigt hat.
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen bis zum 3. September 2014 die Kläger 78 % und der Beklagte 22 %. Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen ab dem 4. September 2014 die Kläger 72 % und der Beklagte 28 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleiche Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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