Finanzgericht Düsseldorf, 2018-06-19, 10 K 2995/17 Kg

10 K 2995/17 KgSteuergericht19.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2995/17 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-19

Aktenzeichen: 10 K 2995/17 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0619.10K2995.17KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 07.12.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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