Finanzgericht Düsseldorf, 2018-07-10, 10 K 1964/17 E

10 K 1964/17 ESteuergericht10.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 1964/17 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-10

Aktenzeichen: 10 K 1964/17 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0710.10K1964.17E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 9. Mai 2017 und die Einspruchsentscheidung vom 7. Juli 2017 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 13. April 2016 dahin zu ändern, dass beschränkt abziehbare Sonderausgaben in Höhe von 6.659 Euro statt in Höhe von 5.577 Euro abgezogen werden. Die Steuerberechnung wird auf den Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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