Finanzgericht Düsseldorf, 2018-07-23, 6 K 884/15 K,G,F

6 K 884/15 K,G,FSteuergericht23.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 884/15 K,G,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-23

Aktenzeichen: 6 K 884/15 K,G,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0723.6K884.15K.G.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid für 2011 und der Gewerbesteuermessbescheid für 2011 werden insoweit geändert, dass bei der Steuerermittlung bzw. der Ermittlung des Messbetrages ein um 30.000 € (Mietausfallentschädigung A GmbH) verringerter Gewinn zugrunde gelegt wird. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Steuerberechnung und die Berechnung des Messbetrages werden dem Beklagte übertragen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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