14 K 564/16 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-08-24, 14 K 564/16 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2018-08-24, 14 K 564/16 E
14 K 564/16 ESteuergericht24.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 564/16 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-24
Aktenzeichen: 14 K 564/16 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0824.14K564.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 30.12.2014 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 16.10.2015, der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2016 und des Änderungsbescheides vom 22.02.2016 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden, um 53.598,00 Euro vermindert werden.
Die Neuberechnung der Einkommensteuer 2012 wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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