10 K 2717/17 G, Zerl•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-01-29, 10 K 2717/17 G, Zerl
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-01-29, 10 K 2717/17 G, Zerl
10 K 2717/17 G, ZerlSteuergericht29.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2717/17 G, Zerl — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-29
Aktenzeichen: 10 K 2717/17 G, Zerl
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0129.10K2717.17G.ZERL.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Gewerbesteuermessbescheid 2015 vom 14.07.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.09.2017 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag 2015 unter Berücksichtigung von um … € niedriger Miet-/Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter neu festgesetzt wird. Der Gewerbesteuerzerlegungsbescheid 2015 vom 17.07.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.09.2017 wird entsprechend geändert.
Die Berechnung des neuen Gewerbesteuermessbetrags und der daraus folgenden betragsmäßigen Änderungen bei der Gewerbesteuerzerlegung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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