15 K 1820/18 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-03-08, 15 K 1820/18 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-03-08, 15 K 1820/18 Kg
15 K 1820/18 KgSteuergericht08.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1820/18 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-08
Aktenzeichen: 15 K 1820/18 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0308.15K1820.18KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vorsitzende Richterin am Finanzgericht als Berichterstatterin anstelle des 15. Senats
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 22.02.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2018 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seinen Sohn A für den Zeitraum Februar 2015 bis Juni 2018 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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