10 K 3589/18 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-04-10, 10 K 3589/18 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-04-10, 10 K 3589/18 Kg
10 K 3589/18 KgSteuergericht10.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 3589/18 Kg — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2019-04-10
Aktenzeichen: 10 K 3589/18 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0410.10K3589.18KG.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Kindergeldbescheide vom 5. Oktober 2018 in der Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 21. November 2018 werden dahin abgeändert, dass Kindergeld über den in den Bescheiden geregelten Nachzahlungszeitraum hinaus für das Kind B für den Zeitraum von Juli 2016 bis Januar 2018 und für das Kind C für den Zeitraum von August 2017 bis Januar 2018 nachgezahlt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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