Finanzgericht Düsseldorf, 2019-05-08, 15 K 1457/18 F

15 K 1457/18 FSteuergericht08.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1457/18 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-08

Aktenzeichen: 15 K 1457/18 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0508.15K1457.18F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Feststellungsbescheid 2010 vom 29.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.05.2018 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemindert werden um 40 % von 2.895 EUR (Anteil Klägerin 90 %, Anteil Beigeladene 10%). Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Einkünfte wird auf den Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 97 % und der Beklagte zu 3 %.

Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

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