15 K 1457/18 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-05-08, 15 K 1457/18 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-05-08, 15 K 1457/18 F
15 K 1457/18 FSteuergericht08.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1457/18 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-08
Aktenzeichen: 15 K 1457/18 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0508.15K1457.18F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Feststellungsbescheid 2010 vom 29.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.05.2018 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemindert werden um 40 % von 2.895 EUR (Anteil Klägerin 90 %, Anteil Beigeladene 10%). Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Einkünfte wird auf den Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 97 % und der Beklagte zu 3 %.
Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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