3 K 3307/16 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-07-12, 3 K 3307/16 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-07-12, 3 K 3307/16 F
3 K 3307/16 FSteuergericht12.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 3307/16 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-12
Aktenzeichen: 3 K 3307/16 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0712.3K3307.16F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.
Die Feststellungsbescheide für die Jahre 2009 bis 2013, jeweils vom 23. Juli 2015, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. Oktober 2016 und der Feststellungsbescheid für das Jahr 2015 vom 21. März 2019 werden dahingehend geändert, dass Werbungskosten für Abschreibung für Abnutzung (AfA) i.H.v. 24.209 € jährlich berücksichtigt werden.
Die Berechnung der festzustellenden Einkünfte wird dem Beklagten übertragen.
Die Klägerin trägt 72 % und der Beklagte trägt 28 % der Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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