8 K 2812/16 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-28, 8 K 2812/16 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-28, 8 K 2812/16 E
8 K 2812/16 ESteuergericht28.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 2812/16 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-28
Aktenzeichen: 8 K 2812/16 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1028.8K2812.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Bescheid des Beklagten über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für das Jahr 2013 vom … 2016 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom … 2016 wird dahingehend geändert, dass aus der Veräußerung von Anteilen an der X GmbH durch den Kläger keine Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. … € angesetzt werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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