Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-30, 4 K 2686/17 VE

4 K 2686/17 VESteuergericht30.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2686/17 VE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-30

Aktenzeichen: 4 K 2686/17 VE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1030.4K2686.17VE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Steueränderungsbescheid des Beklagten vom 07.02.2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.09.2017 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.