4 K 3112/17 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-30, 4 K 3112/17 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-30, 4 K 3112/17 VE
4 K 3112/17 VESteuergericht30.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3112/17 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-30
Aktenzeichen: 4 K 3112/17 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1030.4K3112.17VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagten wird unter Aufhebung seiner Bescheide vom 25. und 26. September 2017 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Oktober 2017 verpflichtet, der Klägerin die Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des Energiesteuergesetzes für das 4. Quartal 2013 in Höhe von … €, für das Jahr 2014 in Höhe von … €, für das Jahr 2015 in Höhe von … € und für das Jahr 2016 in Höhe von … € unter Abzug der Energiesteuerentlastungen nach den §§ 54, 55 EnergieStG für das 4. Quartal 2013 in Höhe von … €, für das Jahr 2014 in Höhe von … €, für das Jahr 2015 in Höhe von … € sowie für das Jahr 2016 in Höhe von … € zu gewähren.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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