9 K 1136/17 L•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-31, 9 K 1136/17 L
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-31, 9 K 1136/17 L
9 K 1136/17 LSteuergericht31.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 1136/17 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-31
Aktenzeichen: 9 K 1136/17 L
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1031.9K1136.17L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die aus der Steueranmeldung vom 03.04.2017 für den Monat März 2017 resultierende Steuerfestsetzung insoweit rechtswidrig gewesen ist, wie der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an der B-KG als lohnsteuerpflichtig qualifiziert worden ist.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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