4 K 473/19 Z,EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-12-11, 4 K 473/19 Z,EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2019-12-11, 4 K 473/19 Z,EU
4 K 473/19 Z,EUSteuergericht11.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 473/19 Z,EU — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-11
Aktenzeichen: 4 K 473/19 Z,EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1211.4K473.19Z.EU.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
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- Das Verfahren wird ausgesetzt.
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- Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Ist Artikel 71 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass die Vorschrift des Artikel 87 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union auf die Entstehung der Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) entsprechend anzuwenden ist?
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