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1 K 347/19 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-11-20, 1 K 347/19 U
1 K 347/19 USteuergericht20.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: 1 K 347/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:1120.1K347.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid für 2014 vom 05.04.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.02.2019 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2014 um 4.789,90 EUR (= 25.210,- EUR x 19%) gemindert auf 2.749,87 EUR (= 7.539,77 EUR minus 4.789,90 EUR) festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 80 v.H. und der Beklagte zu 20 v.H..
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Der Streitwert wird auf 24.191,- EUR festgesetzt.
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