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6 K 2321/17 K,G•Finanzgericht Düsseldorf, 2021-11-30, 6 K 2321/17 K,G
6 K 2321/17 K,GSteuergericht30.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 6 K 2321/17 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2021:1130.6K2321.17K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Der Körperschaftsteuerbescheid 2013 vom 14.10.2016 und der Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2013 vom 27.10.2016, beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.08.2017, werden in der Weise geändert, dass weitere Aufwendungen in Höhe von 16.056 € gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer und des Messbetrages wird dem Beklagten übertragen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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