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12 K 2849/20 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2023-07-18, 12 K 2849/20 AO
12 K 2849/20 AOSteuergericht18.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-18
Aktenzeichen: 12 K 2849/20 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2023:0718.12K2849.20AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter des 12. Senats
Der Ablehnungsbescheid des Beklagten in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.10.2020 wird teilweise aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern Abrechnungsbescheide zur Einkommensteuer 2018 und 2019 zu erteilen.
Der Ablehnungsbescheid des Beklagten in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.10.2020 wird teilweise aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer 2014, 2015 und 2017 bis 2019 zu erteilen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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