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3 K 2297/20 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-05-24, 3 K 2297/20 E
3 K 2297/20 ESteuergericht24.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-24
Aktenzeichen: 3 K 2297/20 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0524.3K2297.20E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Die Einkommensteuerbescheide 2001 vom 08.112017, 11.06.2018 und 05.09.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.08.2020 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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