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1 K 2832/19 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-11-22, 1 K 2832/19 U
1 K 2832/19 USteuergericht22.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-22
Aktenzeichen: 1 K 2832/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:1122.1K2832.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Der Beklagte wird verpflichtet, die Umsatzsteuer 2011 im Billigkeitswege auf 0 € festzusetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 570.000 € festgesetzt
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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