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4 K 1370/24 VTa•Finanzgericht Düsseldorf, 2025-06-03, 4 K 1370/24 VTa
4 K 1370/24 VTaSteuergericht03.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-03
Aktenzeichen: 4 K 1370/24 VTa
ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:0603.4K1370.24VTA.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Tabaksteuerbescheid vom 7. September 2023 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. Juni 2024 wird aufgehoben, soweit Tabaksteuer von 7.786,24 Euro festgesetzt wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 8,46 % und der Beklage zu 91,54 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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