Finanzgericht Köln, 1995-01-26, 5 K 5358/91

5 K 5358/91Steuergericht26.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 5358/91 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1995-01-26

Aktenzeichen: 5 K 5358/91

ECLI: ECLI:DE:FGK:1995:0126.5K5358.91.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, daß es sich bei den für die Modernisierung des Gebäudes in X in den Jahren 1985 und 1986 aufgewandten Kosten in Höhe von 207.123 (1985) und 118.743 (1986) um Herstellungskosten und nicht um sofort abziehbare Werbungskosten handelt.

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