Finanzgericht Köln, 1995-05-11, 7 K 762/88

7 K 762/88Steuergericht11.05.1995

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 762/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-11

Aktenzeichen: 7 K 762/88

ECLI: ECLI:DE:FGK:1995:0511.7K762.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidungen und Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 27.1.2.1985 wird die Einkommensteuer 1979 auf 4,500,00 DM festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in der derselben Höhe leisten.

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