Finanzgericht Köln, 2002-06-26, 15 S 5806/00

15 S 5806/00Steuergericht26.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 S 5806/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-26

Aktenzeichen: 15 S 5806/00

ECLI: ECLI:DE:FGK:2002:0626.15S5806.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Das Verfahren nach § 16 z SEG ist beendet.

Diese Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.

Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers sind nicht erstattungsfähig.

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