15 S 5806/00•Finanzgericht Köln, 2002-06-26, 15 S 5806/00
Finanzgericht Köln, 2002-06-26, 15 S 5806/00
15 S 5806/00Steuergericht26.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 S 5806/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-26
Aktenzeichen: 15 S 5806/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2002:0626.15S5806.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Das Verfahren nach § 16 z SEG ist beendet.
Diese Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers sind nicht erstattungsfähig.
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