9 K 6569/00•Finanzgericht Köln, 2003-07-29, 9 K 6569/00
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 6569/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-29
Aktenzeichen: 9 K 6569/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0729.9K6569.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die bis zum 13. Mai 2003 entstanden Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 66 v. H. und dem Beklagten zu 34 v. H. auferlegt. Die weiteren Kosten trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.