5 K 3894/01•Finanzgericht Köln, 2003-08-20, 5 K 3894/01
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 3894/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-20
Aktenzeichen: 5 K 3894/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0820.5K3894.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Abänderung der Grunderwerbsteuerbescheide vom ... und unter Aufhebung der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Grunderwerbsteuer für beide Kläger auf jeweils ... DM festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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