Finanzgericht Köln, 2003-09-24, 12 K 428/03

12 K 428/03Steuergericht24.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 12 K 428/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-24

Aktenzeichen: 12 K 428/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0924.12K428.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Unter Änderung des Haftungsbescheides vom ... sowie der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom ... wird die Haftungssumme auf ... EUR (= ... EUR -- ... EUR) herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

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