Finanzgericht Köln, 2003-11-13, 2 K 4176/02

2 K 4176/02Steuergericht13.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 4176/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-13

Aktenzeichen: 2 K 4176/02

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1113.2K4176.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 1996 bis 2000 vom 16.01.2001 und die Einspruchsentscheidung vom 02.07.2002 werden in Höhe von 142.053,17 DM aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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