Finanzgericht Köln, 2003-12-09, 13 K 4177/03

13 K 4177/03Steuergericht09.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 4177/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-09

Aktenzeichen: 13 K 4177/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1209.13K4177.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Haftungsbescheide vom 26.02.03 in der Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 26.06.03 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten der Verfahren. Das Urteil ist wegen der Kotenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, wobei der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden kann, so weit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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