Finanzgericht Köln, 2004-04-29, 2 K 1354/01

2 K 1354/01Steuergericht29.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 1354/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-29

Aktenzeichen: 2 K 1354/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0429.2K1354.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Lohnsteuernachforderungsbescheid vom 19.01.0000 wird unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 02.02.0000 mit der Maßgabe abgeändert, dass die Lohnsteuernachforderung um 98.387,57 DM gemindert wird.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der klagenden Partei abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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