Finanzgericht Köln, 2004-07-07, 7 K 3767/03

7 K 3767/03Steuergericht07.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 3767/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-07

Aktenzeichen: 7 K 3767/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0707.7K3767.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2002 vom 17. Mai 2004 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf ....... EUR herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ohne Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der selben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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