10 K 6552/03•Finanzgericht Köln, 2004-07-08, 10 K 6552/03
Finanzgericht Köln, 2004-07-08, 10 K 6552/03
10 K 6552/03Steuergericht08.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 6552/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-08
Aktenzeichen: 10 K 6552/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0708.10K6552.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 22.05.2003 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 06.11.2003 verpflich-tet, die rückständige Einkommensteuer 1986 bis 1999 und Vermögensteuer 1986 bis 1990 aufzuteilen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin ab-wenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.