11 K 1103/99•Finanzgericht Köln, 2004-12-01, 11 K 1103/99
Finanzgericht Köln, 2004-12-01, 11 K 1103/99
11 K 1103/99Steuergericht01.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 1103/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-01
Aktenzeichen: 11 K 1103/99
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:1201.11K1103.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Abänderung der Einkommensteuerbescheide 1991 und 1992 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung zur Einkommensteuer 1991 und 1992 vom 15.01.1999 wird die Einkommensteuer 1991 auf 63.528 DM und die Einkommensteuer 1992 auf 84.936 DM festgesetzt; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 61 % und der Beklagte zu 39 %.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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