7 K 1308/02•Finanzgericht Köln, 2004-12-08, 7 K 1308/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 7 K 1308/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-08
Aktenzeichen: 7 K 1308/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:1208.7K1308.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Feststellungsbescheide 1998 und 1999 werden geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteue-rungsgrundlagen für 1998 und 1999 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu zu berechnen und der Klägerin entsprechend geänderte Feststellungsbe-scheide für 1998 und 1999 bekannt zu geben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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