8 V 5111/04•Finanzgericht Köln, 2004-12-28, 8 V 5111/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 V 5111/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-28
Aktenzeichen: 8 V 5111/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:1228.8V5111.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide 2000 vom 13. August 2004 und 2001 vom 20. Septem-ber 2004 werden für 2000 in Höhe von 2.802,53 EUR und für 2001 in Höhe von4.520,37 EUR bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung über die vom Antragsteller gegen diese Bescheide erhobenen Einsprüche von der Vollziehung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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