11 V 4042/04•Finanzgericht Köln, 2005-01-07, 11 V 4042/04
Finanzgericht Köln, 2005-01-07, 11 V 4042/04
11 V 4042/04Steuergericht07.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 V 4042/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-07
Aktenzeichen: 11 V 4042/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0107.11V4042.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ............wird nach Maßgabe der Gründe bis einen Monat nach einer ab-schließenden Entscheidung im Klageverfahren 11 K 3788/04 von der Voll-ziehung ausgesetzt.
Die Berechnung des auszusetzenden Betrages wird dem Antragsgegner ü-bertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1/3 und der Antrags-gegner zu 2/3.
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