8 K 8294/00•Finanzgericht Köln, 2005-02-01, 8 K 8294/00
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 8294/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-01
Aktenzeichen: 8 K 8294/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0201.8K8294.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides über die Ablehnung des Antrages auf Gewährung der Eigenheimzulage ab 1999 vom 12.05.2000 und der Einspruchsentscheidung vom 30.11.2000 wird der Beklagte verpflichtet, einen Bescheid über die Gewährung einer Eigenheimzulage ab 1999 in Höhe von 5.500,-DM zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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