11 K 1795/01•Finanzgericht Köln, 2005-02-16, 11 K 1795/01
Finanzgericht Köln, 2005-02-16, 11 K 1795/01
11 K 1795/01Steuergericht16.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 1795/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-16
Aktenzeichen: 11 K 1795/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0216.11K1795.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Abweisung der Klage im übrigen und Änderung des Einkommensteuerbescheids 1999 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom .......... wird die Einkommensteuer 1999 auf ......,00 DM festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 13/14 und dem Beklagten zu 1/14 auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.